Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Mitgliedschaft in der Feuerwehr.


Warum sollte ich der Feuerwehr beitreten?

Es gibt viele Beweggründe, die jemanden veranlassen zur Feuerwehr zu gehen. Da ist zum einen der Gedanke, anderen Menschen helfen zu wollen - nach dem Motto RETTEN-LÖSCHEN-BERGEN-SCHÜTZEN.
Ein weiterer Grund ist die Kameradschaft. Nur durch Vertrauen und Freundschaft untereinander kann die Feuerwehr schlagkräftig agieren. Dafür sorgen die regelmäßigen Dienstabende und gemeinsamen Aktivitäten.


Wie alt muss ich sein, um der Einsatzabteilung beitreten zu können

Im Alter von 16 Jahren kann man Mitglied der Einsatzabteilung werden. Ab dem 62. Lebensjahr geht man über in die Altersabteilung. 


Wer kann beitreten?

Die Feuerwehr galt lange als reine Männerdomäne. Die Emanzipation hat in der Feuerwehr Walle schon seit Jahren Einzug gehalten. Daher sind Frauen sehr gerne Willkommen.
Ebenso spielt ein Migrationshintergrund keine Rolle. 


In welche Feuerwehr kann ich eintreten?

Mitglieder der Einsatzabteilung können nur in eine Feuerwehr in der entsprechenden Gemeinde in der sie wohnen oder arbeiten beitreten. Die beste Voraussetzung ist zudem, dass sie im Einsatzgebiet wohnen. Im Fall der Ortsfeuerwehr Walle ist dieses Walle, Georgsfeld, Teile von Aurich und Extum (Karte unter "Einsätze").


Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen?

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind keine Hochleistungssportler - man sollte jedoch eine gewisse Grundfitness mitbringen. Zudem sollte man sich in eine Gruppe integrieren können - Teamfähigkeit und Kontaktfreudigkeit helfen da sehr weiter. "Einzelkämpfer" sind daher fehl am Platz. Außerdem sollte man bereit sein, wie bei einem Hobby (das sollte es auch sein) Teile seiner Freizeit zur Verfügung zu stellen.
Höhenangst oder andere Handicaps sind kein Hinderungsgrund - jeder macht nur das, was er sich zutraut.


Muss ich Lehrgänge besuchen?

Knappe Antwort: Ja. Die Feuerwehr, auch die freiwillige, ist auf einen guten Ausbildungsstand ihrer Mitglieder angewiesen, um ihre Tätigkeiten erfüllen zu können. Daher ist es notwendig Lehrgänge zu besuchen, um den Umgang mit dem feuerwehrtechnischen Equipment und Einsatztaktik zu erlernen. Eine Pflicht für alle angehenden Feuerwehrmänner und -frauen ist die Truppmann-Ausbildung. Darüber hinaus gibt es weiterführende Lehrgänge, wie z.B. die Atemschutz- und Maschinistenausbildung.
Die Lehrgänge sind in der Regel so konzipiert, dass sie ca. 55 Stunden verteilt auf 4 Wochen dauern, in der Woche 3 Tage abends und samstags tagsüber.
Weitere Informationen unter: Kreisausbildung.


Wer zahlt denn meinen Verdienstausfall, wenn ich zum Einsatz muss?

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr Teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. (§11 Abs.1 NbrandSchG)


Bin ich versichert?

Feuerwehrmitglieder sind im Einsatzfall und auch beim Dienst über die Feuerwehrunfallkasse versichert.
Wenn jemand mal an einem Übungsdienst reinschnuppern möchte, ist er ebenfalls versichert.


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